Vertrag zur Vermögens-übertragung

Das Verfahren für die Vermögensübertragung

Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital und im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen können ihr Vermögen oder Teile davon mit Aktiven und Passiven auf andere Rechtsträger des Privatrechts übertragen. Zu diesem Zweck schliesst den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ein spezifischer Vertrag ab, der die im Artt. 70ff. des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (FusG) enthaltenen Bedingungen erfüllen muss. Die Vermögensübertragung muss zwingend dem Handelsregisteramt des übertragenden Rechtsträgers angemeldet werden.

Wie es funktioniert

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