Melden Sie sich kostenlos an.
Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital und im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen können ihr Vermögen oder Teile davon mit Aktiven und Passiven auf andere Rechtsträger des Privatrechts übertragen. Zu diesem Zweck schliesst den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ein spezifischer Vertrag ab, der die im Artt. 70ff. des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (FusG) enthaltenen Bedingungen erfüllen muss. Die Vermögensübertragung muss zwingend dem Handelsregisteramt des übertragenden Rechtsträgers angemeldet werden.
Wie es funktioniert
Laden Sie Ihr Konto auf (nur für kostenpflichtige Dienste).
Laden Sie den Vertrag im Word-Format herunter und füllen Sie ihn entsprechend Ihren Bedürfnissen aus.
Kontaktieren Sie uns wenn Sie die Hilfe eines Anwalts benötigen, um das Dokument auszufüllen.