Mäklervertrag

Einen Gelegenheitsvermittler kontaktieren

Bei einem Mäklervertrag erhält der Mäkler das Mandat, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (Mäkler-Indikator) anzugeben oder für den Abschluss eines Vertrages (Mäkler-Händler) gegen Zahlung einer Prämie (üblicherweise als "Provision" bezeichnet) einzutreten. Der Mäklervertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeberin und Mäkler und stellt sicher, dass dieser nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Darüber hinaus enthält der Vertrag eine Nichtausschließlichkeitsklausel (die wegzulassen ist, wenn die Parteien dies nicht verlangen).

Im Gegensatz zum Agenturvertrag ist der Mäklervertrag naturgemäß für sporadische, zeitlich begrenzte oder Nebentätigkeiten ausgelegt, beispielsweise im Fall einer Immobilienvermittlung im Auftrag eines Verkäufers oder Käufers. Darüber hinaus zeichnet sich der Mäklervertrag dadurch aus, dass der Abschluss des Hauptvertrags - zwischen dem Auftraggeber und dem dank der Arbeit des Mäklers identifizierten Dritten - automatisch das Recht auf eine Provision einräumt. Im Vergleich zum Vermittlungsvertrag eignet sich der Mäklervertrag auch für Aktivitäten in anderen Sektoren als dem Finanzsektor.

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