Vertraulichkeits- und Nichtumgehungs-vereinbarung

Die Vereinbarung zum Schutz der Diskretion

Bevor Sie eine Transaktion starten, unterzeichnen die Parteien eine Vertraulichkeits- und Nichtumgehungsvereinbarung, durch die Sie sicherstellen, dass keine Partei die während der Verhandlungen ausgetauschten Informationen auf Kosten der anderen Partei verwendet. Unsere Vereinbarung regelt alle notwendigen Punkte, um angstfrei in Ihre Verhandlungen starten zu können.

Wie es funktioniert

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Laden Sie den Vertrag im Word-Format herunter und füllen Sie ihn entsprechend Ihren Bedürfnissen aus.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie die Hilfe eines Anwalts benötigen, um das Dokument auszufüllen.

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